Freitag, 5. August 2011

Sicherungsverwahrung widerspricht dem Menschenrecht!


Menschen die sich gegen die Gesetze der Gesellschaft verhalten haben und von einem ordentlichen Gericht zu einer langjaehrigen Freiheitsstrafe verurteilt wurden, sind nach der Verbuessung der Strafe in die Freiheit zu entlassen.
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Es kann und darf nicht sein, dass diese Menschen auf Grund eines Gutachtens durch Gutachter, Psychiater und Psychologen nach Verbuessung ihrer Strafe in “Sicherungsverwahrung”, also weiterhin im Gefaengnis verbleiben muessen da es keine geeigneten Raeumlichkeiten gibt.
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Dies ist ohne jeden Zweifel ein Vergehen gegen das Menschenrecht!
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Wenn die Gesellschaft davon ausgeht, dass die so genannten “Schwerverbrecher” zu einem hohen Prozentsatz wieder straffaellig werden, so ist das unbestritten.
Die Hintergruende jedoch sind in den meisten Faellen jedoch wenig bekannt.
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Diese nach langem Gefaengnisaufenthalt entlassenen Strafgefangenen haben alle Eingliederungsprobleme.
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Man stelle sich vor, dass diese Menschen 20 und mehr Jahre eingesperrt waren und sich das Gefaengnistor oeffnet und sie mit einem Koffer oder einer Tasche auf der Strasse stehen. Viele haben keine Verwandten oder Freunde die sich um sie kuemmern koennen. Sie haben keine Wohnung, kein Geld, keine Arbeit, keine Zeugnisse, keinen gueltigen Pass, vielleicht nicht einmal eine aktuelle ID-Karte.
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Eine Arbeit in in ihrem gelernten Beruf  zu finden ist fuer diese Menschen fast nicht moeglich und wenn dann zu schlechteren Bedingungen.
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Viele Betriebe verlangen heute ein polizeiliches Fuehrungszeugnis und die Bewerber mit einem Eintrag erhalten Absagen.
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Viele Vermieter vermieten nicht an Vorbestrafte, verlangen Beschaeftigungs- und Einkommensnachweise, Namen und Adresse des letzten Vermieters, Kautionszahlungen von mehreren Monaten und nicht selten auch ein polizeiliches Fuehrungszeugnis.
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Kehrt der Vorbestrafte nun in seine Heimat zurueck, so findet er verschlossene Tueren, eine abweisende Gesellschaft.
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Nicht selten werden auf diese Menschen mit dem Finger gezeigt, beleidigt und taetlich angegriffen.
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Dass diese Menschen nun nach vielen erfolglosen Versuchen wieder Fuss zu fassen wieder straffaellig werden ist eine logische Konsequenz!
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Erfolgreiche Programme fuer die Eingliederung solcher Menschen gibt es zu wenige.
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In Frankreich zum Beispiel erhalten solche “Entlassene” Zeugnisse von “Scheinfirmen” aus Beschaeftigungsprogrammen im Gefaengnis und koennen sich damit wenigstens ein wenig “legitimieren”.
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Die Gesellschaft ist hier gefordert. Nach Verbuessung der irdischen Strafe haben diese Menschen einen Anspruch auf eine 2. Chance. Wird Ihnen diese nicht gewahrt, so macht sich die Gesellschaft mitschuldig!
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Ralf Guenther
Prophet, Visioinaer, Berater und Schriftsteller
http://ralf-guenther.blogspot.com